Reisezeit – Mit Kindern in den Urlaub
Für Kinder bis 12 Jahren (auch Säuglinge und Kleinkinder) können schon immer mehrjährige Reisedokumente beantragt werden. Dies betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen, als auch den Personalausweis, uneingeschränkt anerkannt für Schengen-interne Reisen. Für das visumfreie touristische Einreisen war der reguläre Reisepass von bestimmten Ländern ohnehin als verpflichtend vorgeschrieben worden (z.B. USA).
Schon gewusst: Einreisebestimmungen finden sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Aufgrund der jahrelangen Gewohnheit wird der Kinderreisepass von sehr vielen Eltern noch immer als Standarddokument für Kinder wahrgenommen. Seit 01. Januar 2021 hat sich jedoch die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen bei einer Neuausstellung oder bei einer Gültigkeitsverlängerung / Aktualisierung auf 1 Jahr herabgesetzt. Die Verlängerung kann nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein Kinderreisepass wird in der Regel bei Beantragung Vorort ausgestellt, Reisepässe und Personalausweise werden zur Produktion an die Bundesdruckerei GmbH weitergeleitet, die Produktion dauert 3 – 5 Wochen. Der Aufwand wegen der mehrjährigen Gültigkeit von Personalausweis bzw. Reisepass ist geringer, und daher auch günstiger. Wir empfehlen rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
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