Gemeinde Baiern im Voralpenland

Geflügelpest - Aufhebung der Allgemeinverfügung 2023

Anordnung:

  1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ebersberg vom 23.11.2022 zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen
    in den Geflügelbeständen im Landkreis Ebersberg wird hiermit widerrufen.
  2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
  3. Kosten werden nicht erhoben.

 

Gründe:

  1. Der Anordnung des Landratsamtes Ebersberg liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
  2. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest (HPAIV) seit
    Ende Oktober 2022 hatte das Landratsamt Ebersberg Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelbeständen
    im Landkreis Ebersberg angeordnet.
    Aktuell ist das Geflügelpestgeschehen rückläufig. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
    (LGL) kommt in seiner Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern
    zu dem Ergebnis, dass das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung in Geflügelbestände
    in Bayern durch Wildvögel nur noch als moderat zu bewerten ist.
    Die mit den Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Ebersberg vom 23.11.2022 angeordneten tiergesundheitsrechtlichen
    Maßnahmen konnten deshalb wieder aufgehoben werden.
  3. Die Anordnung des Landratsamtes Ebersberg stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
    Das Landratsamt Ebersberg ist für den Erlass der Anordnung sachlich zuständig gemäß Art. 2 Abs. 2
    des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG).
    Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ebersberg ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen
    Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
    Rechtsgrundlage für den Widerruf der Allgemeinverfügungen ist Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG. Demnach
    kann ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden
    ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
    Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage bestehen im Ergebnis keine Gründe mehr für eine Aufrechterhaltung
    der Allgemeinverfügungen und der damit angeordneten tiergesundheitsrechtlichen Schutzmaßnahmen.
    Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
    (LGL) hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel deutlich verringert. Der Widerruf
    der Allgemeinverfügungen in allen ihren Ziffern ist deshalb die ermessensgerechte Folge auf die vom
    LGL geschilderte Lage.
  4. Die Kostenentscheidung für diese Anordnung beruht auf Art. 13 des Ausführungsgesetzes zum Vollzug
    des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG).
  5. Nach Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntgabe zwei
    Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung
    kann ein hiervon abweichender Tag, bestimmt werden.
    Von dieser Vorschrift wird hiermit Gebrauch gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag
    nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg als bekannt gegeben gilt.

Termine

9. Feb 2026 · 19:00 - 21:30
Gemeinderatssitzung
Rathaus Kulbing
10. Feb 2026 · 19:30 - 20:30
Eucharistische Anbetung
Kirche Berganger
11. Feb 2026 · 19:30 - 22:00
Frauenstammtisch
Gemeindesaal Berganger
12. Feb 2026
Ewige Anbetung
Antholing
24. Feb 2026 · 05:45
Morgenlob
Piusheim
25. Feb 2026 · 19:30 - 21:30
Jagdversammlung
Wirt in Netterndorf
26. Feb 2026 · 19:00 - 21:00
Informationsveranstaltungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
Wirt in Netterndorf

Informationsveranstaltungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

26. Feb 2026 · 19:00 - 21:00

Im Februar/März 2026 veranstaltet die WBV Ebersberg/München-Ost in Zusammenarbeit mit
dem Forstrevier Niederseeon wieder ihre jährlichen Informationsveranstaltungen für
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Auch diesmal gibt es wieder neueste Nachrichten zu
vielen interessanten Themen:
Es wird einen Schwerpunkt auf Plenterwaldbewirtschaftung geben. Was versteht man
darunter, wo kann man es sehen und was sind die Voraussetzungen. Dabei gehen wir auch auf
die Waldbewirtschaftung im Zwiespalt der unterschiedlichen Interessen ein.
Wirtschaftlichkeit ist uns wichtig, aber vieles andere auch. Wie geht das zusammen. Passend
dazu werfen wir einen Blick auf die Forstpolitik und versuchen tagesaktuell zu informieren,
mittlerweile eine echte Herausforderung! Wir erklären und klären Fragen zur Digitalisierung
Forstförderung 2.0. Was man braucht, wo es hakt und wie man alles nacheinander
abwickelt. Über bayerische Grenzen hinaus blicken wir heuer nach Schleswig-Holstein, das
uns geologisch sehr viel näher ist als wir denken.
Den Trubel um das neue Jagdgesetz beantworten wir mit einem konkreten Praxisbericht:
Waldbesitz und Jagd: wie kann die Zusammenarbeit im Wald praktisch aussehen.
Wie immer hören Sie alles zum Holzmarkt aktuell. Und die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft ist vor Ort dabei und berichtet unter anderem aus dem aktuellen
Unfallgeschehen.
Die Termine finden statt am:
Dienstag, den 10. Februar 2026 um 13:00 Uhr beim Neuwirt in Zorneding
Hier ist erfahrungsgemäß oft noch viel Platz frei!
Mittwoch, den 11. Februar 2026 um 13:00 Uhr in der Sportgaststätte in Oberpframmern
Hier ist mehr Platz, wegen regulärer Abendöffnung haben wir die ganze Gaststätte
Dienstag, den 24. Februar 2026 um 13:00 Uhr im Cafe Schwaiger in Glonn
Donnerstag, den 26. Februar 2026 um 19:00 in der Gaststätte in Netterndorf
Das ist ein neuer Abendtermin auf Wunsch aus der Gemeinde Baiern
Donnerstag, den 05. März 2026 um 19:00 Uhr beim Hamberger in Eglharting
Abendtermin! (wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Abendtermine für
Gastwirtschaften nur lohnen, wenn fleißig gegessen wird. Also kommen Sie doch ein
Stündchen früher – man isst sehr gut beim Hamberger und in Netterndorf!)
Bitte geben Sie die Termine an alle Interessierten weiter!

27. Feb 2026 · 19:30 - 21:30
Dorf-Vereinsschießen
Berganger

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