Gemeinde Baiern im Voralpenland

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Baiern e.V.

Auszug aus unserer Satzung. Eine Original-Satzung ist beim Erwerb einer Mitgliedschaft dabei.

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen

Freiwillige Feuerwehr Baiern e. V.

 

(2) Der Verein hat seinen Sitz in 85625 Baiern.

(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Baiern insbesondere durch Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der § 51 bis 68 der Abgabenverordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 3 Mitglieder

(1) Mitglieder des Vereins können sein:

      1. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder)

      2. Feuerwehranwärter

      3. ehemalige Feuerwehrdienstleistende

         (passive Mitglieder)

      4. fördernde Mitglieder

      5. Ehrenmitglieder.

(2) Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.

 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorsitzenden bzw. 1. Kommandanten einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter (s) nachweisen.

(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben.

(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt nur auf Vorschlag der Vorstandschaft.

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.

 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:

    1. dem Vorsitzenden,

    2. dem 1. Kommandanten,

    3. dem Schriftführer,

    4. dem Kassenwart,

    5. zwei Vertrauensleute.

(2) Die unter Absatz (1) Nr.1 bis 4 genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 6 Jahre gewählt. Der Vorsitzende ist in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu wählen. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt:

(3) Außer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds, mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung und Rücktritt. Die Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit) kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.

(4) Aufgabe der Vertrauensleute ist es, die Belange der Mannschaft zu vertreten. Sie werden auf die Dauer von 6 Jahren in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt. Vorstandsmitglieder und Führungsdienstgrade dürfen weder an der Wahl der Vertrauensleute teilnehmen, noch als solche gewählt werden. Die Vertrauensleute müssen mindestens drei Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben.

Termine

12. Feb 2026
Ewige Anbetung
Antholing
24. Feb 2026 · 05:45
Morgenlob
Piusheim
26. Feb 2026 · 19:00 - 21:00
Informationsveranstaltungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
Wirt in Netterndorf

Informationsveranstaltungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

26. Feb 2026 · 19:00 - 21:00

Im Februar/März 2026 veranstaltet die WBV Ebersberg/München-Ost in Zusammenarbeit mit
dem Forstrevier Niederseeon wieder ihre jährlichen Informationsveranstaltungen für
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Auch diesmal gibt es wieder neueste Nachrichten zu
vielen interessanten Themen:
Es wird einen Schwerpunkt auf Plenterwaldbewirtschaftung geben. Was versteht man
darunter, wo kann man es sehen und was sind die Voraussetzungen. Dabei gehen wir auch auf
die Waldbewirtschaftung im Zwiespalt der unterschiedlichen Interessen ein.
Wirtschaftlichkeit ist uns wichtig, aber vieles andere auch. Wie geht das zusammen. Passend
dazu werfen wir einen Blick auf die Forstpolitik und versuchen tagesaktuell zu informieren,
mittlerweile eine echte Herausforderung! Wir erklären und klären Fragen zur Digitalisierung
Forstförderung 2.0. Was man braucht, wo es hakt und wie man alles nacheinander
abwickelt. Über bayerische Grenzen hinaus blicken wir heuer nach Schleswig-Holstein, das
uns geologisch sehr viel näher ist als wir denken.
Den Trubel um das neue Jagdgesetz beantworten wir mit einem konkreten Praxisbericht:
Waldbesitz und Jagd: wie kann die Zusammenarbeit im Wald praktisch aussehen.
Wie immer hören Sie alles zum Holzmarkt aktuell. Und die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft ist vor Ort dabei und berichtet unter anderem aus dem aktuellen
Unfallgeschehen.
Die Termine finden statt am:
Dienstag, den 10. Februar 2026 um 13:00 Uhr beim Neuwirt in Zorneding
Hier ist erfahrungsgemäß oft noch viel Platz frei!
Mittwoch, den 11. Februar 2026 um 13:00 Uhr in der Sportgaststätte in Oberpframmern
Hier ist mehr Platz, wegen regulärer Abendöffnung haben wir die ganze Gaststätte
Dienstag, den 24. Februar 2026 um 13:00 Uhr im Cafe Schwaiger in Glonn
Donnerstag, den 26. Februar 2026 um 19:00 in der Gaststätte in Netterndorf
Das ist ein neuer Abendtermin auf Wunsch aus der Gemeinde Baiern
Donnerstag, den 05. März 2026 um 19:00 Uhr beim Hamberger in Eglharting
Abendtermin! (wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Abendtermine für
Gastwirtschaften nur lohnen, wenn fleißig gegessen wird. Also kommen Sie doch ein
Stündchen früher – man isst sehr gut beim Hamberger und in Netterndorf!)
Bitte geben Sie die Termine an alle Interessierten weiter!

27. Feb 2026 · 19:30 - 21:30
Dorf-Vereinsschießen
Berganger
28. Feb 2026 · 09:00 - 11:00
Tag der offenen Tür im Kinderhaus
Antholing

Tag der offenen Tür im Kinderhaus

28. Feb 2026 · 09:00 - 11:00

mit Anmeldung für das neue Kindergartenjahr

28. Feb 2026 · 14:00 - 16:00
Theater der Bairer Trachtler - für Kinder & Senioren
Vereinsheim Antholing
28. Feb 2026 · 20:00 - 22:00
Theater der Bairer Trachtler
Vereinsheim Antholing
1. Mär 2026
Pfarrgemeinderatswahl
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